Überwachung der Brennstoffvorräte. Dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des Herstellers und das Auffüllen von Wasser. Nicht dazu gehört aber das Regulieren von Störungen, das Einstellen des Brenners und die Durchführung von Reparaturen, denn dabei handelt es sich um wesentliche und gefahrengeneigte Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks.