Hausmeisterdienste

Komplette Betreuung und Reinigung von Wohnanlagen in Köln

Unser Hausmeisterdienste umfassen:

  • Kehrdienst von Hof, Straße und Gehweg
  • Entfernen von Unkraut
  • Kehren von Hauszugängen, Zufahrten, PKW-Plätzen und Wegen
  • Reinigung von Hofflächen mit Kehrmaschine oder manuelle Reinigungen von Fußrosten, Leeren von Papierkörben und Abfalleimern, Reinigung von Wassereinläufen, Gullys von Schmutz, Laub, Papier und Unrat
  • Wechseln von defekten Glühbirnen
  • Überwachung der Wohnung und des Gesamtzustands der betreuten Wohnanlage
  • Überwachung der Garagen und Tiefgaragenanlagen
  • Überwachung der Müllanlagen und der Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsraum sauber halten und auskehren, technische Räume wie Öllager, Heizungsraum, Lüftungsraum, Waschküche und Trockenräume überwachen, gemeinschaftliche Kellerräume, Speicherflächen, Gänge, Abstellräume und Fahrradräume überwachen (ohne Ausübung des Bewachungs-Gewerbes)
  • Betreuung von Grün- und Gartenanlagen, Papier, Steine, sonstigen Unrat und Unkraut aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamteindruck achten, im Spätherbst Laub rechen und beseitigen, Verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub, Pflanzungen von Unkraut befreien und Beete aufhacken, Rasenmähen, Heckenschneiden
  • Überwachung der Heizungsanlage, Überwachung der Brennstoffvorräte. Dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des Herstellers und das Auffüllen von Wasser. Nicht dazu gehört aber das Regulieren von Störungen, das Einstellen des Brenners und die Durchführung von Reparaturen, denn dabei handelt es sich um wesentliche und gefahrengeneigte Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks.
  • Winterdienst: Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen, auch Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.

Winterdienst

Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen, auch Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.

Überwachung der Heizungsanlage

Überwachung der Brennstoffvorräte. Dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des Herstellers und das Auffüllen von Wasser. Nicht dazu gehört aber das Regulieren von Störungen, das Einstellen des Brenners und die Durchführung von Reparaturen, denn dabei handelt es sich um wesentliche und gefahrengeneigte Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks.

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